Die gesetzliche Definition lautet: "Die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich - psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern."
Das heißt, die eigenverantwortliche Ausübung von Psychotherapie setzt langjährige Ausbildung voraus, in der sowohl Wissen um die Entwicklung von Persönlichkeit, als auch Ursachen von seelischen und psychosomatischen Beschwerden erworben wird. Durch dieses Wissen und das Wissen über schrittweisen Fortgang des therapeutischen Prozesses, setzt der Psychotherapeut gezielte Interventionen, und führt den Patienten, damit es diesem möglich wird, seine Problemlösung zu finden, beziehungsweise Verhaltens - oder Persönlichkeitsmuster so zu verändern, sodass Symptome oder Beschwerden gelindert oder geheilt werden können.
Psychotherapie ist nicht an ein Schema gebunden, wie ein fixes Programm, sondern ist prozessorientiert und läuft meist in Form von Gesprächen ab.
Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass Psychotherapie und Medizin von unterschiedlichen Denkmodellen ausgehen. |